<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dokumentation &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
	<atom:link href="https://www.dids.de/dokumentation/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.dids.de</link>
	<description>Stiftung bürgerlichen Rechts</description>
	<lastBuildDate>Tue, 21 Apr 2026 00:21:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>

<image>
	<url>https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/06/cropped-favicon-did-32x32.png</url>
	<title>Dokumentation &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
	<link>https://www.dids.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Geht es noch etwas präziser?</title>
		<link>https://www.dids.de/geht-es-noch-etwas-praeziser/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dresdner Institut für Datenschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2023 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dokumentation]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzinformation]]></category>
		<category><![CDATA[Empfänger]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.dids.de/?p=19694</guid>

					<description><![CDATA[Betroffene Personen sind in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form, in einer klaren und einfachen Sprache über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Doch wie präzise ist präzise genug? In einer kürzlichen Veröffentlichung umriss die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit typische Fehler in Datenschutzinformationen. Darunter auch der Hinweis, ... <p class="read-more-container"><a title="Geht es noch etwas präziser?" class="read-more button" href="https://www.dids.de/geht-es-noch-etwas-praeziser/#more-19694" aria-label="Mehr Informationen über Geht es noch etwas präziser?">LESEN</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="gb-block-image gb-block-image-91ba7096"><a href="mailto:zentrale@dids.de?subject=Anmeldung%20Datenschutzsprechstunde&amp;body=Sehr%20geehrte%20Damen%20und%20Herren,%0D%0A%0D%0Agern%20möchte%20ich%20mich%20für%20die%20nächste%20Datenschutzsprechstunde%20anmelden.%0D%0A%0D%0AMit%20freundlichen%20Grüßen" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow sponsored"><img decoding="async" width="1000" height="1" class="gb-image gb-image-91ba7096" src="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png" alt="Geht es noch etwas präziser?" title="Datenschutzsprechstunde" srcset="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png 1000w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-300x1.png 300w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-150x1.png 150w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-768x1.png 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></a></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Betroffene Personen sind in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form, in einer klaren und einfachen Sprache über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Doch wie präzise ist präzise genug? In einer kürzlichen <a href="https://community.beck.de/2023/08/08/dsgvo-typische-fehler-bei-der-datenschutzerklaerung-die-berliner-sicht" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Veröffentlichung</a> umriss die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit typische Fehler in Datenschutzinformationen. Darunter auch der Hinweis, dass –&nbsp;obwohl interne Empfänger konkret bekannt sind – in einer Datenschutzinformation ausschließlich Kategorien interner Empfänger benannt werden. Diese Forderung zur Nennung konkreter interner Empfänger ist nicht unumstritten und zum Stand Mitte August wurde die Mitteilung der Berliner Aufsichtsbehörde nun von der Internetseite genommen. Wir fragen uns: Wie präzise muss eine Datenschutzinformation sein?</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Gesetzliche Anforderungen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Neben den einleitend aufgeführten formalen Anforderungen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO an eine Datenschutzinformation, muss diese ebenfalls den inhaltlichen Anforderungen der Artikel 13 und 14 DS-GVO genügen. In der Regel sind die Datenschutzinformationen den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten bereitzustellen. Zudem sollten die Informationen in der Sprache der Zielgruppe bereitgehalten werden. Sofern beispielsweise eine Internetseite in mehreren Sprachen angeboten wird, sind in den gleichen Sprachen auch die Datenschutzinformationen zur Verfügung zu stellen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Zweck einer Datenschutzinformation</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Erwägungsgrund 60 zur DS-GVO führt aus, dass „<em>die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung [&#8230;] es erforderlich [machen], dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird</em>.“ Und: „<em>Der Verantwortliche sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten.</em>“</p>



<p class="wp-block-paragraph">In eigenen Worten ausgedrückt bedeutet es, dass einerseits jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass eine Datenverarbeitung stattfindet und andererseits sämtliche Informationen erhalten muss, die es ihr ermöglichen, den Zweck und Umfang der Datenverarbeitung zu verstehen. Dies wird insbesondere dem Ziel nach Art. 1 Abs. 2 DS-GVO gerecht, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies ist nur möglich, sofern die betroffene Person Interventionsmöglichkeiten in Form von Betroffenenrechten besitzt und als Voraussetzung hierfür zuallererst über das „ob“ und „wie“ einer Datenverarbeitung informiert wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>&#8222;Präzise&#8220; und &#8222;verständlich&#8220;</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unter Berücksichtigung der einschlägigen Kommentarliteratur kann sodann von einer präzisen Information die Rede sein, wenn diese hinreichend genau die wesentlichen Aspekte der Datenverarbeitung beschreibt. Vorausgesetzt wird demnach eine wahrheitsgetreue Abbildung der Verarbeitungsvorgänge. Eine abschließende Beschreibung einschließlich unwesentlicher Details wird jedoch zumindest dann nicht zu fordern sein, sofern hierunter die Verständlichkeit der Datenschutzinformation in ihrer Gesamtheit leidet. Schließlich kann die Verständlichkeit auch als konkrete Anforderung hinsichtlich einer klaren und einfachen Sprache zu verstehen sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Artikel 29-Gruppe beschreibt in den <a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/wp/20180411_wp260_rev01.docx" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Leitlinien für Transparenz gemäß der DS-GVO aus April 2018</a>, „<em>dass die Verantwortlichen die Informationen / Mitteilungen auf eine einfache Formel gebracht und griffig formuliert vorlegen sollten, um einer Informationsermüdung vorzubeugen.</em>“ Hieraus wird ersichtlich, dass bei der Erstellung von Datenschutzinformationen auch die Gesamtheit der Informationsfülle zu berücksichtigen ist. Ein solcher Ansatz entspricht auch der Rechtsprechung des Landgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.6.2016 – <a href="https://openjur.de/u/2182518.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">2-03 O 364/15</a>), wonach datenschutzrelevante Darstellungen mit einem Umfang von 56 Seiten im Fließtext &nbsp;nicht dazu geeignet sind, eine rechtswirksame <a href="https://www.dids.de/einwilligungen-wie-wann-wofuer-nicht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Einwilligung</a> einzuholen. Stattdessen sollten in einem solchen Fall Datenschutzinformationen in einer mehrschichtigen Form oder mit Unterteilung in sinnvolle Absätze bereitgestellt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Leider lassen sich aus der Rechtsprechung und der Literatur keine griffigen Leitplanken für die Erstellung einer präzisen Datenschutzinformationen entnehmen. Mit einem Blick auf die Praxis der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden dürfte durchgehend von der Anforderung einer möglichst umfassenden Erläuterung der Datenschutzinformationen auszugehen sein. Als Ziel steht die möglichst umfassende Aufklärung der betroffenen Person im Vordergrund. Fraglich ist jedoch, ob dies auch tatsächlich im Sinne der betroffenen Personen ist. Entsprechend einer <a href="https://www.heise.de/news/Studie-Datenschutzerklaerungen-werden-wenig-gelesen-4516406.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2019</a>, lesen sich 73 Prozent deutscher Internetnutzer die bereitgestellten Datenschutzinformationen von Internetdiensten nicht durch, da sie es für „zwecklos“ halten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Benennung von Empfängern</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Blick auf die eingangs dargestellte Auffassung der Berliner Aufsichtsbehörde, wonach auch interne Empfänger in einer Datenschutzinformation zu benennen sind, können im Sinne einer präzisen und verständlichen Datenschutzinformation sicherlich Pro- und Kontra-Argumente gefunden werden. Ausschlaggebend dürfte hierbei jedoch vielmehr die Definition des Empfängers gemäß Art. 4 Nr. 9 Satz 1 DS-GVO sein. Demnach handelt es sich bei einem Empfänger, um „<em>eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht.</em>“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der wohl herrschenden Literaturauffassung kann es sich bei Empfängern ausschließlich um Stellen außerhalb des Verantwortlichen bzw. um Stellen mit einem gewissen Grad an Eigenständigkeit handeln. Diese Auffassung scheint insbesondere mit Blick auf die Regelung des Art. 19 DS-GVO zutreffend. Hierbei besteht für den Verantwortlichen die Pflicht, allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede seitens betroffener Personen geforderte Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, die diese personenbezogenen Daten betreffen. Sinnfrei wäre eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung des Verantwortlichen an die eigenen Beschäftigten, obwohl dem Verantwortlichen selbst die Gewährleistung der Betroffenenrechte obliegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Selbst wenn die Regelung des Art. 4 Nr. 9 Satz 1 DS-GVO bzw. Art. 13 Abs. 1 lit. e) DS-GVO dahingehend zu verstehen ist, interne Empfänger im Rahmen einer Datenschutzinformation anzugeben, erscheint eine Angabe der Kategorien von Empfängern (z.B. Beschäftigte der Personalabteilung) gegenüber der Nennung konkreter Personen (z.B. Herr Müller, Frau Meier) bereits aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten vorzugswürdig.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Fazit</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Darstellungen zeigen, dass hinsichtlich der konkreten Anforderungen an eine gesetzeskonforme Datenschutzinformation eine gewisse Unschärfe besteht. Datenschutzinformationen müssen einerseits die Datenverarbeitung zutreffend beschreiben, andererseits muss jedoch auch die Gefahr der Informationsermüdung gebührend berücksichtigt werden. Dabei scheinen auch die tatsächlichen Anforderungen der betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörden deutlich auseinander zu gehen. Anhand der Veröffentlichung der Berliner Aufsichtsbehörde wird jedoch auch deutlich, dass nicht alle Ausführungen einer Aufsichtsbehörde zwingend den zutreffenden Rechtsstand wiedergeben.</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Über den Autor:</strong> Max Just, LL.M. ist Wirtschaftsjurist und als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter beim DID Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Neben diversen öffentlichen Stellen berät er ebenfalls verschiedene IT- und mittelständische Unternehmen. Im Silicon Saxony e.V. nimmt er die Funktion als Leiter des Arbeitskreises <em>Privacy &amp; Security</em> wahr. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie den Autor gern per <a href="mailto:m.just@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN &#8211; DAS UNGELIEBTE KIND!?</title>
		<link>https://www.dids.de/verzeichnis-der-verarbeitungstaetigkeiten-das-ungeliebte-kind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dresdner Institut für Datenschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2021 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dokumentation]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzkoordinator]]></category>
		<category><![CDATA[Hilfestellung]]></category>
		<category><![CDATA[Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.dids.de/?p=1354</guid>

					<description><![CDATA[Inzwischen haben Sie als Datenschutzkoordinator eine annähernd gemeinsame Sprache mit dem Datenschutzbeauftragten gefunden. Der Großteil der anstehenden Aufgaben ist verstandenund auch, dass man sich auf diesen Menschen verlassen kann und ihn, unter Umständen als Komplizen, anerkennt. Doch diese eine Aufgabe &#8211; das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten &#8211; ist offen. Und irgendwie ... <p class="read-more-container"><a title="VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN &#8211; DAS UNGELIEBTE KIND!?" class="read-more button" href="https://www.dids.de/verzeichnis-der-verarbeitungstaetigkeiten-das-ungeliebte-kind/#more-1354" aria-label="Mehr Informationen über VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN &#8211; DAS UNGELIEBTE KIND!?">LESEN</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Inzwischen haben Sie als <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dids.de/2021/06/28/sie-sind-fuer-die-datenschutzkoordination-zustaendig/" target="_blank">Datenschutzkoordinator</a> eine annähernd gemeinsame Sprache mit dem Datenschutzbeauftragten gefunden. Der Großteil der anstehenden Aufgaben ist verstandenund auch, dass man sich auf diesen Menschen verlassen kann und ihn, <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dids.de/2021/10/11/datenschutzbeauftragte-erklaerbaer-und-verbuendeter-aber-auch-immer-fachlich-geeignet/" target="_blank">unter Umständen als Komplizen</a>, anerkennt. Doch diese eine Aufgabe &#8211; das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten &#8211; ist offen. Und irgendwie wird immer wieder betont, wie wichtig die Erstellung ist und, dass dieses Verzeichnis die notwendige Transparenz über die Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der verantwortlichen Stelle bringt. Der erste Anlauf ist bereits beim Anblick des Dokumentes gescheitert. Wieder Kauderwelsch, wieder keine klaren Fragen und immer wieder Bezugnahme auf einzelne Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).<br><br>Also: kurze Panik, etwas aufsteigender Ärger gepaart mit Resignation &#8211; und zugeklickt das Ding. Sind sie doch selbst schuld, wenn sie es so kompliziert machen… murmeln Sie. Bei Restmotivation gelingt noch der Beschwerde-/ oder Verzweiflungsanruf bei dem Datenschutzbeauftragen. An dieser Stelle kann und sollte der Datenschutzbeauftragte besonnen reagieren und nicht all die Motivation, die Sie mühsam aufgebaut haben, buchstäblich den Bach runtergehen lassen. Folgende Handlungsempfehlung aus meiner Praxis als Unterstützung für Hilfesuchende und Helfende bezieht sich auf das <a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/201802_ah_muster_verantwortliche.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Musterdokument der Datenschutzkonferenz</a> (DSK).</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>IM ALLGEMEINEN</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Lassen Sie sich nicht abschrecken – das gilt übrigens für diese gesamte Umsetzungsaufgabe der DS-GVO im Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte sollte Ihnen diese Aufgabe nochmals als vereinzeltes Thema nahebringen. Zum Beispiel in Form einer Schulung, an welcher auch die verschiedenen Fachbereichsleitungen teilnehmen können.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>ZUALLERERST</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst steht das Ausfüllen des Vorblattes bevor, welches Aufschluss das zu vervollständigende Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten in seiner Gesamtheit gibt: An erster Stelle die Angaben zum Verantwortlichen. Das meint an dieser Stelle Ihr Unternehmen oder Ihre Behörden. Sodann Angaben zum Datenschutzbeauftragten, sofern Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benannt haben. Vielleicht haben Sie auch eine sogenannte <em>gemeinsame Verantwortlichkeit</em> mit einem anderen Verantwortlichen, zum Beispiel: zwei Unternehmen stellen sich über eine gemeinsame Internetseite dar oder nutzen gemeinsam denselben Telefon-/Internetanschluss. Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Euopäischen Wirtschaftsraums (EWR) sitzt, haben Sie unter Umständen zudem einen Vertreter des Verantwortlichen innerhalb der EU / des EWR benannt. Diese Daten wären hier einzutragen. Jetzt nicht gleich hinwerfen – sollten Sie Fragen zu den genannten Feldern haben, fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>IM DETAIL</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nun nehmen wir uns die Erstellung des eigentlichen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten vor. Zum besseren Verständnis sind die einzutragenden Inhalte im Folgenden als <em>Hinweise</em> und <em>Hürden</em> gekennzeichnet. Dies zeigt Ihnen, an welchen Stellen es unter Umständen sinnvoll sein kann, auf Ihren Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.<br><br><strong>Erster Hinweis: </strong>Wie heißt die Verarbeitungstätigkeit? Das bekommen Sie locker hin! Laufende Nummer? Das kann sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt aus der Übersicht ergeben.<br><br><strong>Zweiter Hinweis:</strong> Einführungsdatum und letzte Änderung der Verarbeitungstätigkeit? Das kann unter Umständen lange zurückliegen, fragen Sie im Zweifelsfall in der jeweiligen Fachabteilung nach. In diesem Zug können Sie auch die Angaben zur verantwortlichen Fachabteilung eintragen. Auch das ist kein Problem, oder?<br><br><strong>Dritter Hinweis: </strong>Zweck der Verarbeitung? Wofür werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, welchen Zweck verfolgt Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde damit? Und an dieser Stelle kommen wir auch zur ersten Hürde: Im Zusammenhang mit dem Zweck der Verarbeitung ist es sinnvoll die Rechtsgrundlage der Verarbeitung mit anzugeben. Dies wird durch die DS-GVO an dieser Stelle zwar nicht zwingen vorgeschrieben, aber in Zukunft macht es Ihnen unter Umständen die Arbeit leichter: Sollte eine Person Auskunft über ihre Daten verlangen, haben Sie es in der Bearbeitung leichter. Fragen Sie zur Rechtsgrundlage Ihren Datenschutzbeauftragten. Sollten Sie bereits vorab eine Idee dazu haben, können Sie diese gerne eintragen.<br><br><strong>Vierter Hinweis: </strong>Beschreibung des Verfahrens? Ebenfalls eine optionale Angabe. Aber auch diese kann lebenserleichternd sein, wenn Sie Auskunft geben müssen. Bitte beschreiben Sie in eigenen Worten, was Sie beziehungsweise die Fachabteilung tun. Manchmal existieren bereits Leistungs- oder ähnliche Beschreibungen.<br><br><strong>Fünfter Hinweis: </strong>Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten? Ganz einfach: Wessen und welche Daten verarbeiten Sie im Rahmen der Tätigkeit? An dieser Stelle sehen wir uns auch mit der zweiten Hürde konfrontiert: Besondere Kategorien personenbezogener Daten? Klingt schwieriger, als es ist. Hierbei sind besonders schützenswerte Daten gemeint. Dies können Gesundheitsdaten (z.B. Krankschreibungen), religiöse oder andere weltanschauliche Überzeugungen (z.B. Konfessionszugehörigkeit), Hinweise auf ethnische Herkunft, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und / oder biometrische Daten, Daten zu Sexualleben oder sexueller Orientierung sein.<br><br><strong>Sechster Hinweis: </strong>Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden? Dies betrifft Stellen, die sich bei Ihnen intern im Haus befinden oder externe Stellen, außerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde. Hier ist jeweils anzugeben, an welche Stellen wessen Daten für welchen Zweck übermittelt werden.<br><br>Jetzt wird es speziell:<br><br><strong>Siebter Hinweis</strong> oder auch dritte Hürde: Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation? Arbeiten Sie mit Dienstleistern im Ausland (außerhalb der EU / des EWR) zusammen? Setzen Sie für die Verarbeitungstätigkeit unter Umständen Dienstleister aus einem Drittland ein? Ja, das betrifft auch Microsoft. Der oder die Datenempfänger sind zu benennen und auch, ob es eine Dokumentation der geeigneten Garantien gibt. An dieser Stelle fragen Sie sich: Was ist das nun wieder? Das hat ebenfalls mit einem Drittstaatentransfer zu tun und ist liebevoll zu erlesen in einem separaten<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dids.de/2021/06/14/die-neuen-standardvertragsklauseln/" target="_blank"> Blogbeitrag</a>. Wenn Sie sich dieses Thema nicht erlesen möchten, dürfen Sie hier ebenfalls wieder Ihren Datenschutzbeauftragten dazu befragen und diese Thema mit ihm gemeinsam klären.<br><br><strong>Achter Hinweis</strong> und vierte Hürde: Fristen für die Löschung der Datenkategorien? Löschen &#8211; da ist es &#8211; das ganz große Thema. Wenn Sie möchten, begeben Sie sich im Unternehmen oder der Behörde auf die Suche und beginnen Sie (sofern vorhanden) in der IT-Abteilung. Unter Umständen haben Sie es aber auch mit <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dids.de/2020/10/19/loeschpflicht-vs-aufbewahrungsfrist/" target="_blank">rechtlichen Vorgaben</a> zu tun und hierbei kann Sie die entsprechende Fachabteilung und/oder wieder Ihr Datenschutzbeauftragter unterstützen.<br><br><strong>Neunter Hinweis:</strong> Technische und organisatorische Maßnahmen? Diese sollten für Ihr Unternehmen definiert sein und können bei Ihrem Datenschutzkoordinator oder in der IT-Abteilung erfragt werden. Dieses Dokument gehört genauso zu dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wie das eingangs beschriebene Vorblatt. Wenn Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten digital organisieren, dürfen Sie das Vorblatt und die Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen jeweils als Datei mit ablegen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>FAZIT</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ungemütlich ja, aber kein Hexenwerk! Fokussieren Sie sich auf die Felder, welche Sie gut ausfüllen können. Kommen Sie an verschiedenen Stellen nicht weiter, lassen Sie diese offen und besprechen sich hier mit Ihrerm Datenschutzbeauftragen. Einfach anfangen, Mut zur Lücke und dann durchfragen, nachfragen, ausfragen.</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Über den Autor:</strong> Das DID Dresdner Institut für Datenschutz unterstützt Unternehmen und Behörden bei allen Fragen rund um die Themen Datenschutz und Informationssicherheit. Regelmäßig erscheinen an dieser Stelle Beiträge zu praxisrelevanten Themen und Entwicklungen. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie das DID Dresdner Institut für Datenschutz gern per <a href="mailto:zentrale@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren. </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
