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	<title>Datenstrategie &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
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	<description>Stiftung bürgerlichen Rechts</description>
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	<title>Datenstrategie &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
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		<title>Das Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz</title>
		<link>https://www.dids.de/das-eckpunktepapier-zum-beschaeftigtendatenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andreas Nanos]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2023 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Betroffenenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Datenstrategie]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten im April ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zur Überarbeitung des derzeit geltenden Beschäftigtendatenschutzes. Anlass dafür ist unter anderem die stetig zunehmende Digitalisierung, die natürlich am Arbeitsplatz nicht endet. Neue Technologien und Softwares führen zur ... <p class="read-more-container"><a title="Das Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz" class="read-more button" href="https://www.dids.de/das-eckpunktepapier-zum-beschaeftigtendatenschutz/#more-19711" aria-label="Mehr Informationen über Das Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz">LESEN</a></p>]]></description>
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<figure class="gb-block-image gb-block-image-91ba7096"><a href="mailto:zentrale@dids.de?subject=Anmeldung%20Datenschutzsprechstunde&amp;body=Sehr%20geehrte%20Damen%20und%20Herren,%0D%0A%0D%0Agern%20möchte%20ich%20mich%20für%20die%20nächste%20Datenschutzsprechstunde%20anmelden.%0D%0A%0D%0AMit%20freundlichen%20Grüßen" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow sponsored"><img decoding="async" width="1000" height="1" class="gb-image gb-image-91ba7096" src="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png" alt="Das Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz" title="Datenschutzsprechstunde" srcset="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png 1000w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-300x1.png 300w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-150x1.png 150w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-768x1.png 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></a></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten im April ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zur Überarbeitung des derzeit geltenden Beschäftigtendatenschutzes. Anlass dafür ist unter anderem die stetig zunehmende Digitalisierung, die natürlich am Arbeitsplatz nicht endet. Neue Technologien und Softwares führen zur stetig anwachsenden Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten. Diese Änderungen stellen Unternehmen regelmäßig vor immer größeren datenschutzrechtlichen Unsicherheiten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterer Anlass für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz ist die Feststellung der Europarechtswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) durch den Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. März 2023 (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=60A45A474C78E722BD58AB83317ACE91?text=&amp;docid=272066&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=9611" data-type="link" data-id="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=60A45A474C78E722BD58AB83317ACE91?text=&amp;docid=272066&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=9611" rel="nofollow noopener" target="_blank">C-34/21</a>). Durch den nahezu identischen Wortlaut der zentralen Norm des § 26 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG besteht Grund zur Annahme, dass diese ebenso europarechtswidrig ist. Für mehr Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf unseren<a href="https://www.dids.de/das-eugh-urteil-zum-beschaeftigtendatenschutz/"> Beitrag vom 15. Mai 2023</a>. Der folgende Beitrag soll kurz den Inhalt des angesprochenen Eckpunktepapiers vorstellen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Inhalte des Eckpunktepapiers</h4>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Erweiterung des Beschäftigtenbegriffs: </strong>Das Eckpunktepapier enthält den Vorschlag, dass auch soloselbständige Plattformtätige in den Anwendungsbereich des Beschäftigtendatenschutzgesetz aufgenommen werden. Gemäß des Eckpunktepapiers sind diese Personen aufgrund der besonderen Strukturen und Geschäftsmodelle in der Plattformökonomie auch hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten den Arbeitnehmer:innen in ähnlicher Weise schutzbedürftig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Überwachung von Beschäftigten: </strong>Die dauerhafte Überwachung von Arbeitnehmer:innen soll demnach ausschließlich in Ausnahmefällen erfolgen. Auf keinen Fall dürfen die Materialien zur Bewertung und Ermittlung der Leistung der Beschäftigten genutzt werden. Ähnlich verhält es sich auch bei der verdeckten Überwachung. Eine verdeckte Überwachung wäre demnach nur als ultima ratio zulässig, wenn es keine weniger in die Grundrechte der Beschäftigten eingreifende Alternative besteht, eine Straftat im Betrieb aufzudecken. Weiterhin soll es für eine offene Überwachung klare Bedingungen geben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einsatz von künstlicher Intelligenz: </strong>Das Eckpunktepapier thematisiert auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Von besonderer Relevanz könnte hierbei der Einsatz von KI im Bewerbungsverfahren sein. KI kann allerdings auch für viele andere Aufgaben eingesetzt werden, wie zum Beispiel die Erstellung von Leistungsprofilen oder gar Zukunftsprognosen von Beschäftigten. Hier soll Transparenz geschaffen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fragerecht: </strong>Laut des Eckpunktepapiers sollen Informationen zur Qualifikation direkt von Bewerber:innen erfragt werden. Das Fragerecht der Arbeitgeber soll zudem ausdrücklich geregelt sein. Hierzu ergeben sich jedoch keine Neuerungen, da auf die Rechtsprechung zum Fragerecht in Bewerbungsverfahren verwiesen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sensible Daten:</strong> Durch die Bildung typischer Fallgruppen bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, soll aufgezeigt werden, wann bzw. in welchen Ausnahmefällen der Arbeitgeber sensible Daten der Beschäftigten verarbeiten darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Interessenabwägung: </strong>Der Gesetzgeber soll konkrete Kriterien für eine Interessenabwägung einführen, für Datenverarbeitungen, die eine solche Abwägung erfordern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einwilligung: </strong>Einwilligungen von Beschäftigten sind häufig ein komplexes Thema in Unternehmen. Einwilligungen im Beschäftigtenverhältnis sollen eindeutig freiwillig erfolgen. Ebendiese Freiwilligkeit ist in der Praxis problematisch, da sie aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses häufig angezweifelt wird. Laut des Eckpunktepapiers soll der Gesetzgeber konkrete Anwendungsfälle auflisten, um die Umsetzung wirksamer Einwilligungen von Beschäftigten zu erleichtern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Konzerninterne Datenübermittlung:</strong> Konkrete Regelungen sollen in Zukunft Rechtssicherheit bei der Übermittlung personenbezogener Daten von Beschäftigten innerhalb eines Konzerns bringen. Die Übermittlung der Daten soll dadurch deutlich vereinfacht werden, ohne jedoch den Schutz der betroffenen Personen zu schmälern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Betroffenenrechte:</strong> Im Eckpunktepapier werden auch die Betroffenenrechte angesprochen. Auch wenn diese bereits in der DS-GVO geregelt sind, bedürfen die Betroffenenrechte im Beschäftigungsverhältnis einer Konkretisierung. Was damit jedoch genau gemeint ist, wird aus dem Papier nicht ersichtlich. Weiterhin soll in Fällen von unzulässiger Datenerhebungen die Notwendigkeit prozessualer Verwertungsverbote geprüft werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>BYOD-Regelungen:</strong> Als Reaktion auf den zunehmenden Trend, private Endgeräte betrieblich zu nutzen, soll mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung privater Endgeräte geschaffen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Prüfung des Betriebsverfassungsrechts:</strong> Die Ministerien wollen im letzten Schritt die Modernisierungsbedürftigkeit des Betriebsverfassungsrechts zu prüfen. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob Kollektivvereinbarungen als Regelungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten Klarstellungen bedürfen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Fazit</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Dass die Ministerien nun Vorschläge zur Gestaltung des Beschäftigtendatenschutzes gemacht haben, ist zunächst positiv hervorzuheben. Insbesondere im Beschäftigtendatenschutz bestehen derzeit viele Punkte, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur umstritten sind. Die Ministerien haben diese bei der Erstellung des Papiers eindeutig berücksichtigt und sich zum Ziel genommen, gerade für die problematischen Themen eine praxisorientierte Lösung herauszuarbeiten und rechtliche Unsicherheiten zu klären. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Allerdings bemüht sich die Bundesregierung nun <a href="https://www.dids.de/auf-der-suche-nach-dem-beschaeftigten-datenschutzgesetz/">seit mehreren Jahrzenten zur Schaffung eines konkreten Beschäftigtendatenschutzgesetzes</a>. Nach zahlreichen Bemühungen in der Vergangenheit sind bislang kaum Fortschritte zu verzeichnen. Aus diesem Grund sollte auch jetzt nicht allzu viel Hoffnung auf einen neuen Beschäftigtendatenschutz gesetzt werden. Die Roadmap der <a href="https://www.dids.de/die-datenstrategie-der-bundesregierung-und-der-datenschutz/">Datenstrategie der Bundesregierung</a> nennt nun allerdings das 4. Quartal 2023 als zeitliches Ziel für das Beschäftigtendatenschutzgesetz.</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Über den Autor:</strong> Andreas Nanos LL.M. ist Wirtschaftsjurist und als externer Datenschutzbeauftragter beim Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Im Fokus seiner Beratungstätigkeiten liegen insbesondere Unternehmen im Speditionssektor, mittelständische Unternehmen, sowie Hochschulen und Kultureinrichtungen. Neben seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter promoviert er an der juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung für künstliche Intelligenz. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie den Autor gern per <a href="mailto:a.nanos@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Datenstrategie der Bundesregierung und der Datenschutz</title>
		<link>https://www.dids.de/die-datenstrategie-der-bundesregierung-und-der-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexander Weidenhammer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Sep 2023 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenstrategie]]></category>
		<category><![CDATA[Forschung]]></category>
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					<description><![CDATA[„Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“. &#160;Das ist er, der Titel der am 30. August 2023 veröffentlichten neuen nationalen Datenstrategie der Bundesregierung. Die neue Datenstrategie soll das Leitbild der künftigen Datenpolitik sein. „Hierfür richtet die Bundesregierung den Fokus auf die ... <p class="read-more-container"><a title="Die Datenstrategie der Bundesregierung und der Datenschutz" class="read-more button" href="https://www.dids.de/die-datenstrategie-der-bundesregierung-und-der-datenschutz/#more-19702" aria-label="Mehr Informationen über Die Datenstrategie der Bundesregierung und der Datenschutz">LESEN</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="gb-block-image gb-block-image-91ba7096"><a href="mailto:zentrale@dids.de?subject=Anmeldung%20Datenschutzsprechstunde&amp;body=Sehr%20geehrte%20Damen%20und%20Herren,%0D%0A%0D%0Agern%20möchte%20ich%20mich%20für%20die%20nächste%20Datenschutzsprechstunde%20anmelden.%0D%0A%0D%0AMit%20freundlichen%20Grüßen" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow sponsored"><img decoding="async" width="1000" height="1" class="gb-image gb-image-91ba7096" src="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png" alt="Die Datenstrategie der Bundesregierung und der Datenschutz" title="Datenschutzsprechstunde" srcset="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png 1000w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-300x1.png 300w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-150x1.png 150w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-768x1.png 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></a></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><br>„<a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2023/datenstrategie.pdf;jsessionid=E4FDCBFB0B3BEB794831DDFAFCF41315.1_cid350?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung</a>“. &nbsp;Das ist er, der Titel der am 30. August 2023 veröffentlichten neuen nationalen Datenstrategie der Bundesregierung. Die neue Datenstrategie soll das Leitbild der künftigen Datenpolitik sein. „<em>Hierfür richtet die Bundesregierung den Fokus auf die Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens</em>.“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI). Es drängt sich förmlich auf, dass hierunter auch der Datenschutz eine entsprechende Rolle spielen wird bzw. spielen muss.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>&#8222;Wir vereinfachen den Datenschutz und erleichtern die praktische Umsetzung&#8220;</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Datentreuhänder, Personal Information Management Systems (PIMS), „Privacy by design and default“, Anonymisierung, Pseudonymisierung, „Opt-Out“-Ansätze, Security by design“. Was klingt wie ein Teil einer Buzzword-Bingo-Auflistung, ist Teil der Beschreibung der Ziele der Bundesregierung zum Bereich des Datenschutzes im Rahmen der Datenstrategie. Und einige dieser Ziele sind zuweilen sehr wohlklingend formuliert:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Ferner wollen wir Datenschutz einfacher, kohärenter und praktikabler machen. Hierzu werden wir die Möglichkeiten einer einheitlichen Anwendung und Durchsetzung des Datenschutzrechts verbessern, national und auf EU-Ebene […] Hierzu gehört, dass wir die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder als koordinierendes Gremium stärken, indem wir sie im Bundesdatenschutzgesetz institutionalisieren.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Von den Öffnungsklauseln der DSGVO werden wir zudem Gebrauch machen, um mit einem modernen, handhabbaren Beschäftigtendatenschutzgesetz Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu schaffen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen, Forschende und zivilgesellschaftliche Akteure praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben erhalten und nutzen können, und wir ermutigen die Unternehmen, die Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden und der betrieblichen Datenschutzbeauftragten noch stärker in Anspruch zu nehmen, um so die Rechtssicherheit bei Datenverarbeitungen noch weiter zu erhöhen“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Allein durch die formulierten Ziele kann nur wenig bis nichts erreicht werden, seien diese noch so prägnant formuliert. An einigen Punkten wird über die eigentlichen Probleme im Datenschutzrecht – bewusst oder unbewusst – hinweggegangen, z.B. Qualifikationsanforderungen der Datenschutzbeauftragten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Datennutzung vs. Datenschutz</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wie auf EU-Ebene soll auch im Rahmen der nationalen Datenstrategie der Datenschutz bzw. das Datenschutzrecht Berücksichtigung finden: <em>„Datennutzung und Datenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Datenpolitik ist geprägt von beiden Zielen, die einer beständigen und sorgfältigen Balance bedürfen: Wie erreichen wir die notwendige Ausweitung von Datenzugang und -nutzung bei Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung? Wie passt der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung und Datenminimierung oder der effektive Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum zum erklärten Ziel, mehr Daten zu teilen?“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die datenschutzrechtliche Praxis erlangen – wie der Roadmap zur Datenstrategie zu entnehmen ist – allem voran zwei Punkte an Bedeutung: Die Anpassungen zum Bundesdatenschutzgesetz sowie die Verabschiedung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Eine hilfreiche Synopse zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gibt es <a href="https://www.rainer-gerling.de/PDF/2023_08_Synopse_BDSG_%C3%84nderung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">hier</a>.</p>



<figure class="gb-block-image gb-block-image-71a98f2d"><a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/nationale-datenstrategie.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="777" height="619" class="gb-image gb-image-71a98f2d" src="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2023/09/Datenstrategie-rotated.jpg" alt="" title="Datenstrategie" srcset="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2023/09/Datenstrategie-rotated.jpg 777w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2023/09/Datenstrategie-300x239.jpg 300w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2023/09/Datenstrategie-768x612.jpg 768w" sizes="(max-width: 777px) 100vw, 777px" /></a></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Beschäftigtendatenschutzgesetz, da war doch was!?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der ein oder andere mag sich entsinnen: <em>„Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.“</em>&nbsp;Dies waren Bekenntnis und Aufgabe zugleich, welche sich die Bundesregierung auf Seite 17 des Koalitionsvertrages („Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“) selbst vorgab.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Spätestens durch <a href="https://www.dids.de/das-eugh-urteil-zum-beschaeftigtendatenschutz/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">das EuGH-Urteil zum Beschäftigtendatenschutz</a> in der Rechtssache C-34/21 durch welches neben der eigentlich gegenständlichen landesspezifischen Regelung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) – zumindest in Teilen – ebenfalls Zweifel an der nationalen Bestimmung des § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz aufkommen waren, befand man sich in der Politik <a href="https://www.dids.de/auf-der-suche-nach-dem-beschaeftigten-datenschutzgesetz/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">auf der Suche nach dem Beschäftigtendatenschutzgesetz</a>.&nbsp;Derartige Bestrebungen sind in der datenschutzrechtlichen Welt nicht neu, gleichwohl sie in der Vergangenheit nie beendet werden konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daraufhin haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) und der BMI haben ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Grundlage für ein geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz sein soll. Hierzu gibt es eine lesenswerte <a href="https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/StellungnahmezuEckpunktenfreinenmodernenBeschftigtendatenschutz.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Stellungnahme</a> der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. zu den „Vorschlägen für einen modernen Beschäftigtendatenschutz“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Roadmap der Datenstrategie nennt nun das 4. Quartal 2023 als zeitliches Ziel für das Beschäftigtendatenschutzgesetz.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>FAZIT</h4>



<p class="wp-block-paragraph"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Calibri Light&quot;;
mso-bidi-theme-font:minor-latin;mso-bidi-font-weight:bold">Durch die Datenstrategie wird für den Bereich des Datenschutzes in jedem Fall eines erreicht: Die Bundesregierung gibt sich Ziele und einen dazugehörigen Fahrplan vor, an dem sie sich im Zweifel messen lassen muss. Zu spät kommen kann dann zu negativer Stimmung führen. Was zu hoffen bleibt ist, dass weder die Anpassungen des BDSG noch die Schaffung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes im Schweinsgalopp umgesetzt werden und der Praxis durch Sachverständige und Verbände ausreichend Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme eingeräumt wird. </span></p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Über den Autor:</strong> Alexander Weidenhammer ist Rechtsanwalt und als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter beim Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Im Fokus seiner Beratungstätigkeiten liegen insbesondere Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, mittelständische Unternehmen sowie Vereine. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie den Autor gern per <a href="mailto:a.weidenhammer@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren.</p>
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