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	<title>Videokameras &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
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	<title>Videokameras &#8211; DID | Dresdner Institut für Datenschutz</title>
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		<title>Achtung Kamera!</title>
		<link>https://www.dids.de/achtung-kamera/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Max Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Aug 2024 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sächsische Datenschutzbeauftragte]]></category>
		<category><![CDATA[Videokameras]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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<figure class="gb-block-image gb-block-image-91ba7096"><a href="mailto:zentrale@dids.de?subject=Anmeldung%20Datenschutzsprechstunde&amp;body=Sehr%20geehrte%20Damen%20und%20Herren,%0D%0A%0D%0Agern%20möchte%20ich%20mich%20für%20die%20nächste%20Datenschutzsprechstunde%20anmelden.%0D%0A%0D%0AMit%20freundlichen%20Grüßen" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow sponsored"><img decoding="async" width="1000" height="1" class="gb-image gb-image-91ba7096" src="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png" alt="Achtung Kamera!" title="Datenschutzsprechstunde" srcset="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde.png 1000w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-300x1.png 300w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-150x1.png 150w, https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/07/Datenschutzsprechstunde-768x1.png 768w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></a></figure>



<p><br>Mit Pressemitteilung vom 30. Juli 2024 weist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert auf die Veröffentlichung der zweiten Auflage der Informationsbroschüre „Achtung Kamera!“, einem Ratgeber für Verantwortliche und Betroffene hin. Zugleich macht sie auf die gegenüber zum Vorjahreszeitraum um 20 Prozent gestiegene Anzahl von Beschwerden betroffener Personen im Kontext mit Videoüberwachungen aufmerksam. In der ersten Jahreshälfte sah sich die sächsische Datenschutz-Aufsichtsbehörde mit insgesamt 115 Eingaben konfrontiert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Anforderungen Kennen</h4>



<p>Verantwortliche sollten sich bereits vor der Einführung eines Videoüberwachungssystems gründlich mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein solches System auseinandersetzen. Zu den Verantwortlichen können neben Behörden, Kommunen und Unternehmen auch Privatpersonen gehören. Schließlich finden die Normen der Datenschutz-Grundverordnung gemäß <a href="https://www.dids.de/ein-spaziergang-durch-die-ds-gvo-artikel-2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 2 Abs. 2 lit. c) DS-GVO</a> auch auf natürliche Personen Anwendung, sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten – hierzu gehören grundsätzlich auch Videoinhalte – nicht zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt.</p>



<p>Im Rahmen der <a href="https://www.datenschutz.sachsen.de/sachsens-datenschutzbeauftragte-veroeffentlicht-neue-auflage-von-achtung-kamera-7265.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Pressemitteilung</a> weist die SDTB darauf hin, dass der Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ausschließlich auf den Einsatz von Videoüberwachungssystemen von Privatpersonen und Unternehmen zurückzuführen sei. „<em>Der Zuwachs an Beschwerden macht deutlich, dass sich immer mehr Menschen durch privatmotivierte Videoüberwachung in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Inwieweit die Beschwerden berechtigt sind, lässt sich jedoch erst nach Abschluss der Verfahren sagen. Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass in der Mehrzahl Datenschutzverstöße vorliegen. Erfahrungsgemäß überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fast immer das berechtigte Interesse der Kamerabetreibenden.</em>“, so Dr. Juliane Hundert.</p>



<p>Die aktualisierte Auflage biete einen umfassenden Überblick zur Rechtslage über die häufigsten Verarbeitungssituationen wie zum Beispiel zur Videoüberwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, auf Baustellen, in der Gastronomie, in Freizeiteinrichtungen sowie in Fahrzeugen und durch Drohnen. Darüber hinaus werde auch die Rechtslage bei Videoüberwachungen durch Kommunen in Sachsen dargestellt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Rechtmäßigkeit und Transparenz</h4>



<p>Im Kontext von Videoüberwachungen werden wesentliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit sowie an die Transparenz der Datenverarbeitung gestellt. Insbesondere bei Videoüberwachungen durch Unternehmen oder Privatpersonen wird regelmäßig auf das sogenannte berechtigte Interesse abzustellen sein. Im Rahmen einer verpflichtend durchzuführenden Interessenabwägung sind die Interessen des Verantwortlichen mit den entgegenstehenden Interessen, Rechten und Freiheiten betroffener Personen gegenüberzustellen. Überwiegen letztere, kann eine Videoüberwachung nicht in der geplanten Form durchgeführt werden.</p>



<p>Zudem fordert die Datenschutz-Grundverordnung eine transparente Datenverarbeitung. Daraus folgt, dass auch bei einer Videoüberwachung die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO einzuhalten sind. Hierbei sind mindestens Angaben zur Identität des Verantwortlichen, die Kontaktdaten der bzw. des Datenschutzbeauftragten, die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage, die Dauer der Speicherung sowie der Hinweis auf die Betroffenenrechte vorzunehmen. Diese Informationen müssen der betroffenen Person in gut lesbarer und verständlicher Weise bereitgestellt werden, möglichst noch bevor diese den kameraüberwachten Bereich betritt.</p>



<p>Verstößt ein Verantwortlicher gegen die datenschutzrechtlichen Anforderungen, können sich betroffene Personen bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese kann aufgrund der Eingabe der betroffenen Person, aber auch eigeninitiativ tätig werden, Prüfungen durchführen und beispielsweise Bußgelder erlassen, eine Videoüberwachung mit Auflagen versehen oder gänzlich untersagen. Dass die sächsische Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Themas Videoüberwachung auch eigeninitiativ tätig wird, zeigt der <a href="https://www.datenschutz.sachsen.de/download/taetigkeitsberichte/Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2023.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Tätigkeitsbericht 2023</a> und die dort dargestellte stichprobenartige Überprüfung von Videoüberwachungen in sächsischen Tanzschulen. Dort führte die Überprüfung teilweise auch zur Demontage von Kameras.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Anstieg von Bußgeldern</h4>



<p>Der aktuellen Pressemitteilung ist ebenfalls zu entnehmen, dass seitens der Aufsichtsbehörde in diesem Jahr bereits mehrere Bußgeldbescheide im Kontext mit Videoüberwachungen erlassen wurden. Die Fälle umfassten Videokameras in Fahrzeugen, in Mehrfamilienhäusern und in einem Fall den Parkplatz eines Gewerbebetriebes. Die Höhe der Bußgelder belief sich jeweils auf eine Höhe von 100 Euro bis 900 Euro, im Falle des Gewerbebetriebes in Höhe von 30.000 Euro. Ausschlaggebend war im letztgenannten Fall insbesondere die unzulässige Aufzeichnung von Audioinhalten sowie die Erfassung des öffentlichen Verkehrsraums sowie mehrerer weiterer Privatgrundstücke und einer Baustelle. Das Bußgeld sei noch nicht rechtskräftig. </p>



<p>Insgesamt lässt sich seitens der betroffenen Personen eine deutlich gesteigerte Sensibilität hinsichtlich Videoüberwachungen wahrnehmen. Immer öfter werden dabei Beschwerden an die Aufsichtsbehörden herangetragen. Insofern sollten Verantwortliche den Einsatz von Videoüberwachungssystemen umfassend prüfen und datenschutzkonform ausgestalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise in unserem <a href="https://www.dids.de/wp-content/uploads/2022/06/Videoueberwachung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leitfaden zum Thema Videoüberwachung</a> sowie im <a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_15.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Kurzpapier Nr. 15</a> der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, aber auch in der benannten Informationsbroschüre der SDTB „<a href="https://www.datenschutz.sachsen.de/download/Achtung_Kamera.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Achtung Kamera!</a>“.</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Über den Autor:</strong> Max Just, LL.M. ist Wirtschaftsjurist und als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter beim DID Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Neben diversen öffentlichen Stellen berät er ebenfalls verschiedene IT- und mittelständische Unternehmen. Im Silicon Saxony e.V. nimmt er die Funktion als Leiter des Arbeitskreises <em>Privacy &amp; Security</em> wahr. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie den Autor gern per <a href="mailto:m.just@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren.</p>
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		<title>ABGEHÖRT? VIDEOKAMERA, ALEXA, SIRI &#038; CO BEI HÄUSLICHER PFLEGE</title>
		<link>https://www.dids.de/abgehoert-videokamera-alexa-siri-und-co-und-haeuslichen-pflege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dresdner Institut für Datenschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2021 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenübermittlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Häusliche Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sprachassistenten]]></category>
		<category><![CDATA[Videokameras]]></category>
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					<description><![CDATA[Sprachassistenten können Waren bestellen, das Licht dimmen, den Fernseher und das Smartphone bedienen. Videokameras übertragen Bilder zu Plätzen überall auf der Welt und ermöglichen so einen Blick in die Ferne. Immer häufiger finden sich in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen Videoüberwachungskameras und Sprachassistenten. Diese werden meist von deren Angehörigen angeschafft, um ... <p class="read-more-container"><a title="ABGEHÖRT? VIDEOKAMERA, ALEXA, SIRI &#038; CO BEI HÄUSLICHER PFLEGE" class="read-more button" href="https://www.dids.de/abgehoert-videokamera-alexa-siri-und-co-und-haeuslichen-pflege/#more-924" aria-label="Mehr Informationen über ABGEHÖRT? VIDEOKAMERA, ALEXA, SIRI &#038; CO BEI HÄUSLICHER PFLEGE">LESEN</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sprachassistenten können Waren bestellen, das Licht dimmen, den Fernseher und das Smartphone bedienen. Videokameras übertragen Bilder zu Plätzen überall auf der Welt und ermöglichen so einen Blick in die Ferne. Immer häufiger finden sich in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen Videoüberwachungskameras und Sprachassistenten. Diese werden meist von deren Angehörigen angeschafft, um mitzubekommen, wenn Hilfe benötigt wird. Dieses mag in guter Absicht geschehen. Mit diesen Geräten bringt man allerdings digitale Spitzel ins Haus, die auch Mitarbeitende häuslicher Pflegedienste tangieren. Gleichermaßen werden sie gefilmt und ihre Worte werden von den Sprachassistenten erfasst und verarbeitet.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>WAS BEDEUTET DAS DATENSCHUTZRECHTLICH?</h4>



<p>Fraglich ist, ob die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz hier helfen können, die Persönlichkeitsrechte der Pflegenden zu schützen. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten im ausschließlich privaten Bereich unterfällt dem sog. Haushaltsprivileg Art. 2 Abs. 2 lit. c DS-GVO und daher nicht in den Anwendungsbereich der DS-GVO. Daraus folgt nun aber nicht, dass diese Art der Überwachung Dritter in einem rechtsfreien Raum ohne Einschränkung zulässig wäre.<br><br>Dreh- und Angelpunkt der rechtlichen Beurteilung einer privaten (Video-) Überwachung ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht genauer gesagt eine Verletzung desselben. Der Bundesgerichtshof definierte 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09), was bei der privaten Videoüberwachung laut Datenschutz zu beachten ist und sich auf eine Sprachüberwachung übertragen lässt. Im Urteil heißt es:<br><br><em>„(&#8230;) Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.“</em><br><br>Eine Videokamera im privaten Umfeld (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Kommen fremde Personen in den Überwachungsbereich, ist die Aufnahme nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich zugestimmt haben. Wenn keine Einwilligung der gefilmten Personen vorliegt, muss immer abgewogen werden, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen, die sich im überwachten Bereich aufhalten, ausreichend berücksichtigt wird. Aus einem Verstoß gegen diese Prinzipien ergibt sich regelmäßig ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch. Dieser kann bereits dann bestehen werden, wenn Betroffene eine Videoüberwachung nur ernsthaft befürchten müssen.<br><br>Videokameras im privaten Bereich übertragen häufig nur Livebilder oder die Speicherung von Daten findet auf internen SD-Karten statt. Zudem lässt sich das Problem mit der Videokamera in vielen Fällen noch mit einem Standortwechsel oder einem Handtuch über der Kamera lösen. Die Datenverarbeitung bei Sprachassistenten ist meist tiefgehender und undurchschaubarer. Sprachassistenten funktionieren wie Abhörwanzen und bei deren Anbietern gehört das Abhören und weitere Verarbeitung der Daten i. d. R. zum Geschäftsmodell.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>BESONDERE PROBLEMATIK BEI SPRACHASSISTENTEN</h4>



<p>Die Geräte müssen ständig an sein, um das jeweilige Aktivierungswort hören zu können. Sobald das Gerät den Befehl hört, findet eine Datenübertragung an den Anbieterserver statt. Die Analyse der Sprachbefehle findet in der Infrastruktur und damit im Einflussbereich der Anbieter statt. Diese verfolgen dann auch eigene Zwecke wie die Datenanalyse zur Verbesserung der Spracherkennungs- und Sprachverständnissysteme, der Erstellung von Stimmprofilen bis hin zur Auswertung von Spracheingaben für (werbliche) Empfehlungen. Wenn die Daten auf den Servern des Anbieters gespeichert sind, bleiben sie dort in der Regel auch, bis sie aktiv gelöscht werden. Nicht nur die Hersteller verarbeiten Daten, sondern auch Drittanbieter, die mit den Sprachassistenten verbunden sind. Hier ist das Löschen weitaus komplizierter. Insbesondere können Dritte, in diesen Fall die Pflegenden, ihre Rechte beim Anbieter schwerlich durchsetzen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>FAZIT</h4>



<p>Wie oben erwähnt, steht den Pflegenden zwar ein Rückgriff auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes nicht zur Verfügung, um ihre Betroffenrechte durchzusetzen, da die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten Bereich stattfindet. Es können aber andere Rechtsgrundlagen die personenbezogene Daten schützen, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, &nbsp;das Recht am eigenen Bild &nbsp;und die Vertraulichkeit des Wortes.<br><br>Bevor es soweit kommt ist es sicherlich angeraten, die Nutzer dieser Systeme, in diesem Fall zu Pflegende und Angehörige, auf die Problematik hinzuweisen und eine Abschaltung während der Pflegezeit zu besprechen oder dies im Pflegevertrag festzuschreiben.</p>



<div style="height:28px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Über den Autor:</strong> Das DID Dresdner Institut für Datenschutz unterstützt Unternehmen und Behörden bei allen Fragen rund um die Themen Datenschutz und Informationssicherheit. Regelmäßig erscheinen an dieser Stelle Beiträge zu praxisrelevanten Themen und Entwicklungen. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie das DID Dresdner Institut für Datenschutz gern per <a href="mailto:zentrale@dids.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">E-Mail</a> kontaktieren.</p>
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