Was steht eigentlich in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 2 DS-GVO?
Das berechtigte Interesse nach Abwägung, von vielen nur als berechtigtes Interesse bezeichnet, nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DS-GVO stellt zugleich eine der spannendsten und herausforderndsten Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO dar. Mit den Anforderungen an das berechtigte Interesse und die Abwägungsfragen im Rahmen der …