Bundesnetzagentur äußert sich zu KI-Kompetenz

Seit dem 2. Februar 2025 haben Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gemäß Art. 4 KI-VO sicherzustellen, dass Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Über die konkreten Anforderungen wurde in der Praxis bislang meist gemutmaßt, wobei einige Veröffentlichungen, …

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