LÖSCHPLFICHT VS. AUFBEWAHRUNGSFRIST

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Beratung stellt die rechtskonforme Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Unterlagen einen zentralen Themenkomplex dar. Grundsätzlich darf eine Verarbeitung (dementsprechend auch die Aufbewahrung) nur so lange erfolgen, wie es für die Zwecke der Datenverarbeitung zwingend erforderlich ist. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos. Der folgende Beitrag soll kurz das …

LESEN

Mitgliedschaften des Dresdner Instituts für Datenschutz