Interessenkonflikte bei Datenschutzbeauftragten

Interessenkonflikte bei Datenschutzbeauftragten, oder: Darf es noch etwas mehr sein? Wenn Datenschutzbeauftragte neben ihrer Funktion noch weitere Aufgaben erfüllen, stellen sich zwei Fragen: (1) Schaffen sie das? (2) Dürfen sie das? Die erste Frage betrifft den Aspekt der erforderlichen Ressourcen. Gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter …

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Mitgliedschaften des Dresdner Instituts für Datenschutz