IDENTITÄT BEI ELEKTRONISCHEN BETROFFENENANFRAGEN SICHERSTELLEN
Die DS-GVO stärkt die Rechte der von Datenverarbeitung betroffenen Personen. Diese Rechte stellen verantwortliche Stellen vor ein Problem. Die Identität des Antragstellers muss zweifelsfrei feststehen. Eine Übertragung von Daten an eine falsche Person kann – je nach Art der Daten – gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Eine Offenlegung von …