Wie lang könn(t)en 72 Stunden sein?

Gemäß Art. 33 Abs. 1 DS-GVO müssen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Nach aktueller Rechtslage werden Wochenenden und gesetzliche Feiertage bei der Fristenberechnung nicht ausgenommen. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission aus Juli 2023, …

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Auf der Suche nach dem Beschäftigten-Datenschutzgesetz

Richten wir den Blick auf den Beschäftigtendatenschutz, so kommt man derzeit an einer Thematik nicht vorbei: Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Derartige Bestrebungen sind nicht neu und erfreuten insbesondere zur Zeit der ersten großen Datenschutzskandale im Bereich des Beschäftigtendatenschutz, namentlich das Projekt Babylon der Deutschen Bahn und die unerlaubte Überwachung von Beschäftigten …

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