Hinweisgebersystem erfordert Datenschutzbeauftragten

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem einzurichten haben. Ziel des Gesetzes, welches zur Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie verabschiedet wurde, ist einerseits eine bessere Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen und andererseits zugleich der besondere Schutz …

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VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN – DAS UNGELIEBTE KIND!?

Inzwischen haben Sie als Datenschutzkoordinator eine annähernd gemeinsame Sprache mit dem Datenschutzbeauftragten gefunden. Der Großteil der anstehenden Aufgaben ist verstandenund auch, dass man sich auf diesen Menschen verlassen kann und ihn, unter Umständen als Komplizen, anerkennt. Doch diese eine Aufgabe – das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – ist offen. Und irgendwie …

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Mitgliedschaften des Dresdner Instituts für Datenschutz