DER AUSKUNFTSANSPRUCH NACH ART. 15 DS-GVO

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kam es zu einer umfassenden Erweiterung der Betroffenenrechte. Einen großen Anteil der neugewonnen Präsenz der Betroffenenrechte ist dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO zuzuschreiben. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das Auskunftsrecht wohl das am häufigsten geltend gemachte Betroffenenrecht aus der DS-GVO darstellt. Bedeutung erlangen …

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IDENTITÄT BEI ELEKTRONISCHEN BETROFFENENANFRAGEN SICHERSTELLEN

Die DS-GVO stärkt die Rechte der von Datenverarbeitung betroffenen Personen. Diese Rechte stellen verantwortliche Stellen vor ein Problem. Die Identität des Antragstellers muss zweifelsfrei feststehen. Eine Übertragung von Daten an eine falsche Person kann – je nach Art der Daten – gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Eine Offenlegung von …

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Mitgliedschaften des Dresdner Instituts für Datenschutz