Bußgelder nach der DS-GVO
Die Sanktionierungsmöglichkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mittels Verhängung von Bußgeldern ist seit geraumer Zeit wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Grund hierfür sind insbesondere Leuchtturmverfahren, wie beispielsweise den Erlass des Bußgeldes in Höhe von 35,3 Mio. Euro durch den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber der Modekette H&M. Darüber hinaus wird über das Verfahren gegen ein Millionenbußgeld vor dem Landgericht Bonn berichtet. Selbstredend laufen …