DER „STAND DER TECHNIK“

„Unter Berücksichtigung des Stands der Technik […] treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten […]“. Ähnlich zu dieser Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entstammenden Regelung ergeben sich die hinsichtlich bestimmter Produkte oder Sektoren einzuhaltenden IT-Sicherheitspflichten aus verschiedenen nationalen und …

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Mitgliedschaften des Dresdner Instituts für Datenschutz