Reform des Datenschutzes der Evangelischen Kirche
Während die Evaluierungsklausel in Art. 97 DS-GVO weitgehend leerläuft – weil für inhaltliche oder auch nur redaktionelle Änderungen der DS-GVO derzeit die politische Kraft fehlt – wurde das Versprechen in § 54 Abs. 4 DSG-EKD eingehalten: Die Evangelische Kirche Deutschlands hat ihr Datenschutzrecht geprüft und weiterentwickelt. Mit Beschluss der EKD-Synode …