Schadenersatz wegen verspäteter Auskunftserteilung?
Vermutlich löst kaum eine andere Norm der Datenschutz-Grundverordnung bei der praktischen Umsetzung vergleichbar Unbehagen bei den verantwortlichen Stellen aus wie der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO. Man stelle sich nur vor, welche Gedanken den intern Verantwortlichen durch den Kopf gehen, wenn plötzlich ein – vielleicht sogar anwaltliches –Schreiben eingeht, in …